Meldung vom 08.12.2016

Wo steht Italien nach der Ablehnung des Referendums ?

Bekanntes deutsches Sprichwort: " Rin in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln" ...

So etwa könnte man die aktuelle Situation Italiens beschreiben.

Nach der Niederlage Renzis im Referendum haben sich selbst Italienkenner gefragt:     

Und was nun ??  Wie geht es weiter?? 

Nach welchem Gesetz würde denn nun gewählt, wenn morgen Neuwahlen wären??

Aktuell gäbe es 2 Wahlgesetze: eines für die Abgeordnetenkammer Italicum genannt

und eines für den Senat Consultellum genannt !!

Und warum zwei verschiedene ?? Hier muss man einige Jahre zurückgehen, um dies zu verstehen.

Das alte Wahlgesetz: legge Caldiroli (auch Porcellum) von 2005 änderte das 1994 erst reformierte kombinierte Wahlgesetz ( 75% der Sitze nach Mehrheitswahlrecht und 25 % nach Verhältniswahlrecht) wieder in ein Verhältniswahlrecht aber mit einer Besonderheit: die stärkste Partei oder Koalition erhielt automatisch 55% der Sitze. Für den Senat gab es in den Regionen für die jeweils stärkste Koalition/ Partei auch einen ähnlichen Mehrheitsbonus. Was aber im Senat bedingt durch regionalen Unterschiede keine eindeutigen Mehrheiten erbrachte. Nach diesem Wahlgesetz wurde 2006,2008 und 2013 gewählt.

Im Dezember 2013 wurde das Porcellum vom Verfassungsgericht als nicht verfassungskonform modifiziert

(unter anderem wegen des Mehrheitsbonus aber auch wegen fehlender Einflussnahme des Wählers auf die Kandidatenwahl) und der Mehrheitsbonus wurde gestrichen:  dies geänderte Wahlgesetz nennt man  "Consultellum".

Wegen der Problematik der unsicheren Mehrheiten im Senat und damit der damit verbundenen Verlangsamung in der Legaslative, entstand die Idee mittels einer Verfassungsreform, den Senat in seinen Kompentenzen zu beschneiden. Gleichzeitig begann man im Dezember 2013 an einer Wahlgesetzreform zu arbeiten. Anfänglich auch in Kooperation mit Berlusconis Forza Italia (patto del nazareno).

Das neue Gesetz enthielt nach verschiedenen Modifikationen in der endgültigen Version dann wiederum einen Mehrheitsbonus für die stärkste Partei von 54% (nicht mehr Koalition), welche im 1. Wahlgang mehr als 40% der Stimmen hat, und wenn dies nicht erreicht wird : einen zweiten Wahlgang mit den beiden stärksten Parteien und hier wieder den Mehrheitszuschlag für den Gewinner, eine 3% Hürde für die einzelnen Parteien, und die Möglichkeit für den Wähler, 2 Kandidaten seiner Wahl zu wählen, nur der erste Listenplatz wird von der Partei vergeben. Die Kandidaten müssen etwa gleich auf Frauen und Männer verteilt werden. Dieses Gesetz wurde dann zügig durch die Kammer und den Senat gebracht (01/15)- noch mit Hilfe der FI. Aber schon einen Monat später im Februar 2015 zerbrach dieser Pakt. Im März 2014 wurde im Rahmen von Modifikationen auch der Senat aus dem Gesetz ausgeklammert- schon im Vorgriff auf die Verfassungsreform, so dass letzendlich das Italicum nur noch Gültigkeit für die Kammer hat.

Gegen das Italicum wurde von mehrerern Gerichten Verfassungsklage eingereicht. Über diese Klagen wird das Verfassungsgericht am 24. Januar 2017 entscheiden.

Wenn man also jetzt direkt wählen würde, würde die Kammer nach dem Italicum wählen (wo die Verfassungsmäßigkeit noch festzustellen ist) und der Senat nach dem Consultellum: also unsicheren Mehrheiten.

Im Abgeordnetenhaus gäbe es jetzt klare Prozenthürden: kleine Parteien müßten sich also als Parteien zusammenschließen und die Parteienlandschaften würde sich bereinigen.Und der Sieger im Augenblick wäre wohl M5S.

Im Senat würde nach Consultellum, mit den alten Prozenthürden wieder (vor der Wahl)Koalitionen erforderlich und es würde sicher keine klaren Mehrheiten geben. Es entständen vermutlich drei große Blöcke: M5S, PD und Lega Nord.

Wegen der fraglichen Verfassungsmäßigkeit des Italicums wird man wohl doch die Entscheidung der Consulta Ende Januar abwarten und bis dahin eine Übergangsregierung bilden.

und deshalb:  "rein in die Kartoffeln und raus aus den Kartoffeln"

 

 

 

 

 

 


Friederich II

Friedrich II

Der einer deutsch-sizilianischen Verbindung entstammende Kaiser Friedrich II profitierte von seiner deutsch-italienischen Herkunft.

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