Meldung vom 11.09.2013

Berlusconis kämpft gegen Ausschluss aus Senat

Seit Montag, den 09. September 2013, tagt der für Immunitätsfragen zuständige Senatsausschuss wegen der Entscheidung über den Ausschluss Berlusconis nach seiner Verurteilung am 01. August 2013 zu 4 Jahren Haft. Laut dem im Dezember 2012 verabschiedeten Antikorruptionsgesetz (legge Severino) darf ein Abgeordneter, welcher eine Strafe von mehr als 2 Jahren erhalten hat, kein Mandat mehr ausüben. Um dieser Strafe zu entgehen, haben Berlusconis Anwälte unter anderem beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg geklagt. Argumentation dort, laut Artikel 7 der europäischen Konvention für Menschenrechte darf ein Bürger nicht für ein Vergehen verurteilt werden, was zum Zeitpunkt der Tat noch nicht justiziabel war. Berlusconis Anwälte fordern nun, dass der Ausschuss erst über den Ausschluss entscheiden solle, wenn Straßburg entschieden habe. Erwartungsgemäß aber würde diese Entscheidung, wenn sie denn überhaupt zugelassen würde, Monate dauern. Der Ausschuss, der mehrheitlich von SEL und PD- Mitgliedern besetzt ist, wird aber wohl kaum auf diese Verzögerungstaktik eingehen. Auch wenn in den letzten Wochen von Seiten der PdL ständig mit dem Austritt aus der Regierungskoalition gedroht wurde, für den Fall, dass es kein Einlenken von Seiten  Enrico Lettas und seiner Partei gäbe. Diese scheinen aber eine klare, konsequent rechtsstaatliche Linie einzunehmen, auch wenn es diskrete Signale von 2 Ministern gab zum Erhalt des politischen Friedens eine Amnestie zu erwägen. (www.huffingtonpost.it/2013/08/22/silvio-berlusconi-ministro-mauro-amnistia_n_3793495.html)  . Der Gang nach Straßburg ist erkennbar ein Zeitspiel, da das Gesetz ja eindeutig das Strafmaß sanktioniert und nicht die Straftat. Das Urteil erfolgte ja dann erst am 01. August 2013 also Monate nach der Verabschiedung des Gesetzes. So muss man also die ganze Inszenierung als das sehen, was es ist: großes Theater in Vorbereitung auf  neue Wahlen. Berlusconi als Opfer der Linken und Richter und die Linke unfähig zum Gnadenakt und zum Verzeihen ( Amnestie). So wird wohl die Entscheidung des Ausschusses Ende der Woche daher sein, den Auschluss Berlusconis zu verkünden und damit zu beweisen, dass das Gesetz doch gleich für alle ist ( la legge è uguale per tutti). Auch wird Berlusconi im Falle des Sitzverlustes ja nichts von seiner Macht verlieren, das zeigt ja schon, dass es um anderes geht als um den Sitz.  Man sollte auch nicht vergessen, dass ja das Urteil vom 01. August 2013 schon eine 5 jährige  Ämterpause für Berlusconi enthielt, nur dass das Kassationsgericht in Rom diesen zweiten Punkt zur Nachbesserung wegen Formfehlers an das Widerspruchsgericht in Mailand zurückreichte. Das nachgebesserte Urteil ist für Mitte Oktober zu erwarten. Zu guter Letzt ist für Italien zu hoffen,dass die Regierung sich in Zukunft wieder auf das Wesentliche konzentrieren kann, nämlich auf Reformen und Gesetze, die Italien wieder konkurrenzfähig und regierungsfähig machen, auf dass es dem Land in seiner schweren Krise in einigen Jahren wieder besser gehen möge.


Friederich II

Friedrich II

Der einer deutsch-sizilianischen Verbindung entstammende Kaiser Friedrich II profitierte von seiner deutsch-italienischen Herkunft.

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